Reglement divisionsbezogen gültig ab 09.11.2019
III.a Reglement „Open Extreme“ (Ausnahmen für „Neo Classics“ siehe III.b, weitere Modelle siehe III.c)
- Motoren bis Basisjahr 1988 bzw. gleiche Gehäusekonstruktion wie Basisjahr
- mindestens 4 Zylinder / Hubraum freigestellt
- keine Aufladung oder Einspritzung
- Rahmen (auch Spezialrahmen) Präsentation bis 1985
- Keine Bindung von Motor und Rahmenhersteller
- zeitgenössische Verkleidungen sind zulässig
- Startnummern in dieser Division haben rote Zahlen auf weißem Grund
III.b Neo Classics
- Ergänzend zu o. g. Kriterien sind folgende Basisfahrzeuge als „Neo-Classics“ in der „Open Extreme“ startberechtigt:
a) Suzuki: Bandit, Inazuma
b) Honda: CB 1000 Big one, CB 1300
c) Yamaha: XJR 1200 / 1300
d) Kawasaki: Zephyr, ZRX 1100/1200
e) Weitere auf Anfrage - Unabhängig von der Marke muss es sich bei den „Neo Classics“ ausnahmslos um die Vergaser-Modelle der jeweiligen Baureihe mit Stahlrohr-Doppelschleifen, max. Lenkerverkleidung (wenn Serie) und dazugehörigem 4-Zylindermotor handeln.
- Ein einteiliger Lenker im Superbike-Stil, auf der Gabelbrücke montiert, ist Pflicht.
III.c Weitere zugelassene Fahrzeuge
- Ergänzend zu den unter III.a und III.b zugelassenen Fahrzeugen sind nachfolgend aufgezählte Fahrzeuge in der Open Extreme startberechtigt:
a) Suzuki: GSX 600 F, GSXR 600 SRAD
b) Honda: CBR 900 (SC28/SC33), CBR 600 bis einschließlich PC35
c) Yamaha: FZR 600, YZF 600 Thundercat, YZF 600 RJ03
d) Kawasaki: GPZ/GP 600, ZZR 600, ZX6R bis einschließlich J
e) Weitere auf Anfrage