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Hier findet Ihr alles, was zur Teilnahme wichtig ist als Download:

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Reglement

Grundlagen-Reglement, gültig ab 11/2023

Platz 1: 25 Pkt. 

Platz 2: 20 Pkt.

Platz 3: 16 Pkt. 

Platz 4: 13 Pkt. 

Platz 5: 11 Pkt. 

Platz 6: 10 Pkt. 

Platz 7: 9 Pkt. 

Platz 8: 8 Pkt. 

Platz 9: 7 Pkt. 

Platz 10: 6 Pkt. 

Platz 11: 5 Pkt. 

Platz 12: 4 Pkt. 

Platz 13: 3 Pkt. 

Platz 14: 2 Pkt. 

Platz 15: 1 Pkt. 

I. Veranstaltungen

Geplant sind mindestens 4 Veranstaltungen, im Regelfall jeweils mit 1 freien Training, 2 Qualifikationstrainings, 2 Rennläufen und ggf. 1 Warm-up.

II. Wettbewerbe

Gemeinsame Läufe der Divisionen Vintage Superbikes, Pro Superbike Legends, No Limit Superbikes und Naked Superbikes.

III. Wertung

Die Wertung erfolgt divisionsbezogen, Platzierung nach Zieleinlauf.

IV. Teilnahmevoraussetzungen

Anspruch auf Punkte für die Jahreswertung, Pokale, eventuelle Siegprämien, etc., haben nur Mitglieder des IG Classic Superbikes e.V., welche unabhängig von den veranstaltungs-bezogenen Nenngeldern bis zum 28.02. des Jahres den Mitgliederbeitrag und das Jahresstartgeld gemäß gültiger Beitrags- und Umlagenordnung gezahlt haben.

Gaststarter werden divisionsübergreifend separat gewertet.

V. Allgemeine Grundsätze gültig für alle Divisionen, auch für Gaststarter
  1. Entsprechend Divisionsdefinierung 2-, 3-, 4- und 6-Zylinder 4-Takt-Motoren.

  2. Fahrzeuge von eingeschriebenen Jahresstartern müssen eine geschlossene Ölauffangwanne unter dem Motor (gegebenenfalls Verkleidungskiel als Ölauffangwanne ausgebildet) haben.
    Die Wanne muss bis zu 2 Ablauföffnungen haben. Diese Öffnung/en muss/müssen bei trockenem Wetter verschlossen sein und müssen geöffnet werden, wenn der Rennleiter das Rennen zum „Regenrennen“ erklärt hat.
    Die Wanne muss 2/3 der Ölfüllmenge aufnehmen können.
    Wannen zwischen Motorunterkante und Krümmeroberkante sind nicht erlaubt.
    Gaststarter dürfen einmalig ohne geschlossene Ölauffangwanne starten. Dies wird bei der technischen Abnahme dokumentiert und bei weiteren Gaststarts ist die Ölfauffangwanne ohne weitere Ausnahme verpflichtend.

  3. Hat der Rennleiter das Rennen zum „Regenrennen“ erklärt, muss im Heckbereich ein funktionierendes rotes Rücklicht angebracht und eingeschaltet werden.

  4. Öleinfüllschraube, Ölablassschraube sowie die Befestigungsschraube des Ölfiltergehäuses sind mit Draht zu sichern.

  5. Geschraubte Ölfilterpatronen sind mit Schlauchschellen und Draht zu sichern.

  6. Die Befestigungsschrauben von Bremssätteln und ggf. Adapterplatten sind mit Draht zu sichern.

  7. Bremsscheiben aus Verbundwerkstoff sind verboten.

  8. Das eventuelle Einziehen von Gliedmaßen in den Kettentrum muss mit einer Kettenfinne wirkungsvoll verhindert werden.

  9. Wirksame Schleifprotektoren auf oder vor herausstehenden Motordeckeln sind Pflicht.

  10. Sonstige sicherheitstechnische Bestimmungen der Veranstalter sind einzuhalten.

  11. Einsatzfahrzeuge sollen sich vom Erscheinungsbild an historischen Rennmotorrädern aus dem jeweiligen Bestimmungszeitraum orientieren.

  12. Streetfighter-, Ratbike, oder Custombike-Umbauten sind nicht startberechtigt.

  13. Die Startnummern 1, 2 und 3 werden grundsätzlich nicht vergeben.

  14. Startnummern müssen generell einmal an der Front und jeweils links und rechts am Fahrzeug befestigt und gut lesbar sein. Die Startnummer im Frontbereich sollen folgende circa-Maße haben: Höhe 140 mm, Breite 80 mm, Strichstärke 20 mm, Ziffernzwischenraum 15 mm

  15. Gaststarter müssen die zuvor genannten Punkte zwingend erfüllen.

  16. Letztendlich obliegt der Orga/dem Fairplayausschuss die Einstufung der Fahrzeuge.

VI. Fairplay

Die Einhaltung des gesamten Reglements wird vom Fairplay-Ausschuss überwacht.
Dieser Ausschuss setzt sich aus je einem Fahrervertreter der Divisionen und dem gesamten Vorstand zusammen.

Die Fahrervertreter dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Vorstand der IG sein.


Entscheidungen werden mit ¾-Mehrheit nach folgendem Stimmrechtsprinzip gefällt:
 

  • 1 Stimme je Fahrervertreter je Division

  • Der gesamte Vorstand der IG 1 Stimme
     

50 / 50 Entscheidungen gelten als Ablehnung.

VII. Teilnahmeberechtigung / Verfahren bei Reglementsverstößen

Der IG-Vorstand nebst Fairplay-Ausschuss erteilt die Teilnahme-Berechtigung an der Rennserie bzw. zu einzelnen Veranstaltungen. Der IG-Vorstand behält sich vor, Gaststarter zuzulassen.

 

Jeder Teilnehmer muss sein Fahrzeug vor der jeweiligen Veranstaltung einer technischen Abnahme unterziehen lassen. Ob diese Abnahme durch IG-Mitglieder oder durch Prüfer des Veranstalters erfolgt, wird veranstaltungsbezogen durch den IG-Vorstand mitgeteilt. Die bestandene Abnahme ist Pflicht und Voraussetzung zur Veranstaltungsteilnahme.

 

Bei unsportlichem Verhalten bzw. Reglements-Verstößen kann der betroffene Teilnehmer je nach Schwere der Verfehlung mit einer Rücksetzung auf den letzten Startplatz, Disqualifikation, Aberkennung aller Punkte der Jahreswertung, mit Ausschluss aus der Rennserie oder mit Ausschluss aus der IG Classic Superbikes e.V.  bestraft werden.
Mit dem Ausschluss erlischt das Recht auf Rückerstattung des Mitgliedbeitrages, des Jahresstartgeldes und Veranstaltungsnenngeldes.

 

Die Festlegung des Strafmaßes obliegt dem Fairplay-Ausschuss.

VIII. Protest

Ein Protest muss spätestens 30 Minuten nach Fallen der Zielflagge, jedoch vor der Siegerehrung, bei der Rennleitung eingebracht werden.

Sollte dem Protest stattgegeben werden, werden dem Protestempfänger veranstaltungsbezogen sämtliche Platzierungen und Punkte aberkannt. Über weitere Sanktionen entscheidet der Fairplay-Ausschuss.

IX. Startplatzvergabe

Es wird unterschieden in:

  • IG-Mitglieder mit gültiger Jahreseinschreibung

  • IG-Mitglieder ohne gültige Jahreseinschreibung

  • Nichtmitglieder der IG/Gaststarter
     

Grundsätzlich werden die jahreseingeschriebenen Fahrer bei der Startplatzvergabe bevorzugt.

 

Nachrangig werden IG-Mitglieder ohne Jahreseinschreibung vor Nicht-Mitgliedern/Gaststartern zum Start zugelassen.

 

Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgendem Schema:

Platz 1    Platz 2     Platz 3     Platz 4     Platz 5     Platz 6     Platz 7     Platz 8     Platz 9     Platz 10     Platz 11    Platz 12    Platz 13    Platz 14    Platz 15

25 Pkt.   20 Pkt.      16 Pkt.     13 Pkt.     11 Pkt.    10 Pkt.     9 Pkt.       8 Pkt.        7 Pkt.       6 Pkt.        5 Pkt.       4 Pkt.        3 Pkt.         2 Pkt.        1 Pkt.

 
X. Pokalvergabe
  1. Für Teilnehmer der Jahreswertung entspr. Abschnitt „Teilnahme-Voraussetzungen“ und Schema nach Punkt IX.

  2. Veranstaltungsbezogen werden für die Divisionen die Plätze 1 - 3 prämiert.
    Die Pokalvergabe erfolgt nach Platzierung.

XI. Kodex

Sollten in dem Reglement elementare Voraussetzungen zur Teilnahme an einer reinen Hobby-Rennserie nicht explizit genannt sein und sich damit Spielraum für Interpretationen ergeben, gilt folgender Grundsatz:

 

Alles, was nicht geregelt bzw. nicht verboten ist, bedeutet NICHT automatisch, dass es erlaubt ist. Im Zweifelsfalle ist also eine VORAB-Anfrage an den Fairplay-Ausschuss für jeden Teilnehmer obligatorisch.

Reglement divisionsbezogen gültig ab 11/2023
I. Reglement „Vintage Superbikes“
  • Startnummern: weiße Zahlen auf schwarzem Grund

  • 2-, 3-, 4- oder 6-Zylinder 4-Takt-Motoren, Baujahr bis 1984, Hubraum freigestellt

  • Aufladung oder Einspritzung nur wenn original

  • keine Schaltautomaten

  • Rahmen (auch Spezialrahmen) bis Baujahr 1984 oder Nachbau nach originaler Vorlage

  • Rad-Reifenkombinationen freigegeben

  • nur Profilreifen zulässig

  • nur RSU-Gabel, Durchmesser freigestellt

  • keine Radial-Bremspumpen,
    keine Radial-Bremszangen

  • maximal 4 Bremskolben pro Scheibe

  • zeitgenössische Halb- oder Vollverkleidung zulässig

II. Reglement „Pro Superbike Legends“
  • Startnummern: schwarze Zahlen auf weißem Grund

  • zugelassen sind Serien Sport-, Supersport- und Superbikemotorräder, deren Silhouette den jeweiligen Serienfahrzeugen entspricht

  • zulässig sind Motorradmodelle bis 2002, deren Rahmen-/Motorbasis (4 Zylinder max. 750 ccm/
    2 Zylinder maximal 1000 ccm) als Serienfahrzeuge gebaut wurden

III. Reglement „No Limit Superbikes“
  • Startnummern:  rote Zahlen auf weißem Grund

  • Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1996

  • Aufladung oder Einspritzung nur wenn original

  • keine Bindung von Motor und Rahmenhersteller

  • zeitgenössische Halb- oder Vollverkleidung zulässig

IV. Reglement „Naked Superbikes“
  • Basis: Serien-Naked-Bikes

  • Fahrzeuge Baujahr bis einschließlich 2003

  • Startnummern: weiße Zahlen auf rotem Grund

  • Startnummern-Tafel vorne Pflicht*

  • nur Fahrzeuge ab 500 ccm, 2-, 3-, 4- oder 6-Zylinder 4-Takt-Motoren

  • maximal Cockpitverkleidung (nach unten bis maximal Unterkante Tank, nach hinten bis maximal Lenkerende)

* Mindestmaße der Beschriftung:
* Höhe jeder Zahl: ca. 140 mm, Breite jeder Zahl: ca. 80 mm, Strichstärke jeder Zahl:
* mindestens ca. 25 mm, Zwischenraum zwischen 2 Zahlen ca. 15 mm

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